Steuern auf der Abfindung

Niemand bekommt gerne eine Kündigung von seinem Unternehmen. Allerdings wird diese Kündigung oft durch eine entsprechende Abfindung versüßt. Doch wie viel Steuern muss man von einer Abfindung bezahlen?

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Ratgeber Thema Abfindung

01. Wann hat man bei einer Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich nur dann, wenn die Abfindung vorher im Rahmen der Kündigung vereinbart wurde oder wenn die Abfindung im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung angeboten wird. Auch das Arbeitsgericht kann in einem Kündigungsschutzprozess bzw. einer Kündigungsschutzklage urteilen, dass eine Abfindung gezahlt werden muss.

02. Wie kann eine Abfindung vereinbart werden?

Entweder gibt es darüber eine Klausel im Arbeitsvertrag oder der Arbeitgeber bietet bei betriebsbedingten Kündigungen einen Aufhebungsvertrag an. Im Rahmen vom Arbeitsrecht gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung vom Arbeitgeber.

03. Wer kann einen Aufhebungsvertrag vereinbaren?

Es gilt Vertragsfreiheit, der Arbeitgeber kann also jederzeit mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, in dem die Zahklung eine Abfindung vorgesehen ist.

04. Muss eine Abfindung versteuert werden?

Grundsätzlich fallen Steuern an. Ja, die Abfindungszahlung muss versteuert werden.

05. Wie hoch sind die Steuersätze für die Abfindung?

Abfindungszahlungen müssen seit dem 1.1.2006 versteuert werden. Allerdings werden Abfindungen steuerlich begünstigt, da sie nicht als Arbeitslohn gelten. Sie gelten als "außergewöhnliche Einkünfte", und die steuerliche Belastung wird durch die "Fünftelregelung" gemildert. Dabei wird als Erstes die Einkommenssteuer des Jahres berechnet, in dem die Abfindung gezahlt wurde - ohne Einbeziehung der Abfindung. Als Nächstes wird ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen hinzuaddiert und die Einkommenssteuer neu berechnet. Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird wieder mit fünf multipliziert. Das Resultat entspricht der Steuer, die für die gesamte Abfindung bezahlt werden muss.

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06. Fallen für eine Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung an?

Nein.

07. Wie hoch muss die Abfindung bei einer Kündigung sein? Gibt es eine festgeschriebene Höhe?

Das ist grundsätzlich Verhandlungssache. Als Richtwert gilt es in der Regel ein halbes Brutto-Gehalt pro Jahr der Beschäftigung beim Arbeitgeber. Ein halbes Jahr wird dabei auf ein volles Jahr aufgerundet.

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08. Gibt es eine maximale Höhe für die Abfindung?

Im Prinzip ist die Höhe der Abfindung nicht begrenzt. Sie hängt ausschließlich von der Verhandlung mit dem bisherigen Arbeitgeber im Falle der Kündigung ab. Abfindungen kann man auch bereits beim Abschluss der Arbeitsvertrages vereinbaren.

09. Beeinflusst eine mögliche Sperrzeit die Abfindung?

Wenn der Arbeitnehmer bei den Sozialleistungen eine Sperrzeit befürchten muss, sollte die Abfindung entsprechend erhöht werden. Unter der Sperrzeit versteht man den Zeitraum für den der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.

10. Kann man statt der Abfindung seinen Arbeitsplatz erhalten?

Falls die Kündigung unwirksam ist, kann man statt einer Abfindung eventuell verlangen, zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigt zu werden. Dies wird in der Regel einmalig in einem Kündigungsschutzprozess geklärt.

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