Abfindung und Arbeitslosengeld

Die Kombination Abfindung und Arbeitslosengeld ist nicht immer ganz unkompliziert, mit unserem Rechner zur Besteuerung der Abfindung machen wir es aber ganz einfach, alle wichtigen Zahlen selbst auszurechnen.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, weil ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird, kann dies für ihn eventuell negative Folgen haben. Inwieweit die Abfindung das Arbeitslosengeld beeinflusst, ist dabei allerdings vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte man zwei Fragen unterscheiden: Droht eine Sperrzeit, weil der Arbeitsplatz aufgegeben wurde und erfolgt eventuell eine Anrechnung der erhaltenen Summe auf die Höhe der monatlichen Zahlungen?

Eine Sperrzeit kann für bis zu zwölf Wochen verhängt werden, in diesem Zeitraum werden dann keine Leistungen ausgezahlt. Ausgesprochen wird sie, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis selbst gekündigt hat oder durch sein Verhalten für eine Kündigung verantwortlich war. Dabei ist auch ein so genannter Aufhebungsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird, Grund für eine Sperrzeit. In einem solchen Vertrag wird in der Regel eine Abfindung vereinbart, die abhängig von der Höhe des Einkommens und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten ist, die Höhe von Abfindung und Arbeitslosengeld haben jedoch zunächst einmal nichts miteinander zu tun.

Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
In einem direkten Zusammenhang können Abfindung und Arbeitslosengeld allerdings dann stehen, wenn die vom Arbeitgeber gezahlte Summe auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Grundsätzlich gilt dabei, dass eine Kündigungsfrist, die gegen die Zahlung einer gewissen Summe verkürzt wird, einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld hat. In dem Zeitraum der „verkauften“ Kündigungsfrist ruht der Anspruch darauf, er wird erst später wieder aktuell. Dies bedeutet allerdings, dass der Anspruch in voller Höhe bestehen bleibt, die Leistungen werden jedoch erst ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, ab dem der Arbeitgeber unter Einhalten der Kündigungsfrist arbeitslos geworden wäre. Bei der Sperrzeit dagegen verfallen die Leistungen, die andernfalls in diesem Zeitraum fällig gewesen wären.

Um den Zusammenhang zwischen Abfindung und Arbeitslosengeld selbst ausrechnen zu können, bietet sich unser einfach zu bedienender Abfindungsrechner an.

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