Abfindung versteuern !?

Ob man eine Abfindung versteuern muss und wenn ja, in welcher Höhe, kann man mit unserem Abfindungsrechner ganz einfach herausfinden. Generell wird oft die Frage gestellt, in welcher Höhe man eine Abfindung versteuern muss und ob darüber hinaus eventuell not Sozialabgaben fällig werden. Oft gibt es darüber Konfusion, schließlich muss man erst seit dem Jahr 2006 seine Abfindung versteuern. Das Finanzamt verlangt dabei, dass auf den gesamten Betrag Steuern gezahlt werden müssen. Der Steuersatz entspricht dabei dem persönlichen Satz in der Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es daher einfacher, mit dem Arbeitgeber eine andere Regelung zu finden, zum Beispiel kann dem Arbeitnehmer der bisher genutzte Firmenwagen überlassen werden.

Abfindung ist steuerlich begünstigt

Trotz des seit einigen Jahren gültigen Rechts ist es noch immer so, dass eine Abfindung steuerlich in gewissem Maße begünstigt wird. Sie wird nämlich nicht als gewöhnlicher Arbeitslohn angesehen, sondern vielmehr unter der Rubrik außergewöhnliche Einkünfte verbucht. Dadurch ist es möglich, die gesamte Summe zum Beispiel auf fünf Jahre zu verteilen; diese so genannte Fünftelungsmethode sorgt dafür, dass man nicht aufgrund der erhaltenen Abfindung in einem Jahr den Spitzensteuersatz zahlen muss, während man im nächsten Jahr wieder einen deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz hat.

Abgesehen von der Tatsache, dass man eine Abfindung versteuern muss, fallen jedoch keine weiteren Abgaben an, wenn bestimmte Vorgaben beachten werden. Beiträge zur Sozialversicherung, also Abgaben an die Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung müssen nicht gezahlt werden, wenn die Abfindung gezahlt werden, um den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen. Wird sie dagegen als Anerkennung für die im Laufe der Tätigkeit geleistete Arbeit an den Arbeitnehmer gezahlt, wird sie dem normalen Gehalt zugerechnet, so dass Abgabe an die Sozialversicherung geleistet werden müssen.

Den wichtigsten Punkt jedoch, die Höhe der jeweils anfallenden Steuern, kann man ganz einfach selbst berechnen. Mit dem Abfindungsrechner findet man schnell heraus, in welcher Höhe man eine Abfindung versteuern muss und wieviel Geld man selbst behalten kann.

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