Ab wann lohnt sich der Steuerberater als steuerrechtlicher Begleiter?


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Erste Hilfe in Steuerfragen bietet das Internet, PC-Programme, im Nachgang auch Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater, beziehungsweise Steuerbevollmächtigte. Nur wann lohnt es sich, sich von einem Steuerberater in steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht beraten und begleiten zu lassen? Welche Kompetenzen bieten Steuerberater und welche genauen Aufgaben kann er übernehmen?

Das Internet ist voll von Tipps und Tricks im Dschungel der Steuergesetze und – Bestimmungen. Allein die Gesetzesänderungen in 2015 sind so umfangreich, dass der normale Verbraucher schnell die Übersicht verliert. Erste Informationen kann man auf diesem Wege natürlich einholen. Doch spätestens beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung ist die Kompetenz eines Profis nicht nur notwendig, sondern auch ratsam, da jeder Steuerzahler in Deutschland das Recht besitzt auch Steuern zu sparen. Und da kann sich die Begleitung eines Steuerberaters schon aus finanzieller Sicht allemal lohnen.

Doch welchen Profi sollte ich zu Rate ziehen?

Vorab sollte man sich im Klaren sein, dass das Internet, wie auch im Handel erhältliche PC-Programme keine Haftung übernehmen und auch nicht bei Klage, oder Einspruch eine professionelle Hilfe bieten. Sie können, wenn überhaupt eine erste Orientierung bieten, ersetzten jedoch nie eine persönliche und individuelle Beratung in nachhaltiger Form.

Lohnsteuerhilfevereine sind eine Alternative für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, Beamte, Unterhaltsempfänger, Auszubildende und Wehrdienstleitende. Nach der Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr und einem relativ moderaten Jahresbeitrag als Mitglied berät der Verein seine Mitglieder beim Erstellen der Steuererklärungen und hilft bei Klagen und Einsprüchen. Für Personenkreise, die nicht über weitere Einkünfte wie Kapitalerträge über 13.000 Euro bei Einzelveranlagung und 26.000 bei zusammen veranlagten Ehepartnern verfügen und keine stetige Beratungstätigkeit benötigen eine recht gute Alternative.

Dennoch sind eine individuelle Beratung in konkreten Belangen, sowie persönliche Gespräche in nachhaltiger Form nur beim Steuerberater zu erlangen. Zwar hat dies seinen Preis, ist jedoch in vielen Fällen weitaus Zielführender. Selbständige, Freiberufler, Unternehmen und Arbeitnehmer und Rentner mit mittlerem und hohem Einkommen sollten auf diese Alternative setzen.

Wie finde ich den Steuerberater meines Vertrauens?

Finanzielle Belange sind keineswegs etwas, was man seinem Nachbarn oder einem Fremden anvertrauen wird. In Branchenführern, bei der örtlichen Steuerberaterkammer oder im Internet finden sich zügig die Kompetenzen, die es für die Individualität des Einzelnen braucht. Internetportale, wie zum Beispiel steuerberaterscout.de liefern darüber hinaus nicht nur den Steuerberater in Wohnortnähe mit einem umfassenden Profil, sondern liefern noch viele Tipps und Tricks im Umgang mit dem Steuergesetz, sowie nützliche Hinweise in vielen finanziellen Fragen.

Kann jeder den Beruf des Steuerberaters ausüben – und wer haftet für Fehler?

Grundsätzlich ist die Tätigkeit eines Steuerberaters in Deutschland, wie auch Österreich an bestimmte, gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Sie unterliegen dem Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung. Als so genannter Freiberufler tätig, in Teilen auch als Angestellte Steuerberater muss dieser von der Steuerberaterkammer ordentlich bestellt werden und ist an klare Vorschriften und eine entsprechende Ausbildung gebunden.

Darüber hinaus haften Steuerberater für Falschberatungen. Spezielle Berufshaftpflichtversicherungen schützen den Steuerberater vor Vermögensschäden, die seitens des Mandanten bei nachgewiesenen Fehlern an den Steuerberater gestellt werden. Hierbei muss der Steuerberater pro Versicherungsfall eine Deckungssumme von 72.673 Euro nachweisen können.

Doch welche konkreten Aufgaben übernimmt ein Steuerberater?

Die Aufgaben des Steuerberaters sind zum Beispiel:
  • Erstellung der Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Selbständige
  • Buchführung bei gewerblichen Mandanten, beziehungsweise Aufzeichnungen bei Freiberuflern
  • Gehalts- und Lohnsteuerabrechnungen für Unternehmen, Verbände und Institutionen
  • Jahresabschlüsse für bilanzierende Mandanten
  • Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen bei nicht bilanzierenden Mandanten
  • Vertretung gegenüber Finanzämtern, Finanzgerichten sowie bei Steuerstrafsachen
  • Unternehmensbewertungen, Gutachtertätigkeiten und Testamentseröffnungen
  • Diverse Beratungstätigkeiten bei Vermögensfragen und Planung, Existentgründungen, Sanierungsfällen, Unterstützung bei Bankgeschäften, unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Fragen und vielem mehr.

Dem Grunde nach ist die Aufgabe des Steuerberaters nicht nur einfach die zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück zu holen. Er ist weitaus mehr. Als Berater und Ansprechpartner begleitet er seine Mandanten meist über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, erkennt Herausforderungen bevor sie auf einen zukommen und beeinflusst in finanzieller Hinsicht positiv die Entwicklungen seiner Kunden.

Die Verantwortung des Steuerberaters ist groß, wobei er sich verpflichtet seinen Aufgaben gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich, unabhängig und verschwiegen für seine Mandanten auszuüben. Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) regelt hierbei eine klare und konkrete Vertrauenswürdigkeit, womit Mandanten geschützt werden sollen.

Zwar haben Steuerberater ihren Preis, doch in Punkto Nachhaltigkeit, individueller Kompetenz und zukunftsorientierter Beratung sind sie nicht nur Begleiter, sondern auch Vertraute ihres Mandanten und am Ende ihr Geld wert, spätestens dann, wenn das Finanzamt Steuern zurück erstattet.

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