Berechnung der Gewerbesteuer / Gewerbesteuer-Rechner
Sowohl Einzelunternehmer als auch Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer ist eine regionale Steuer, dass heißt die Höhe der Steuer ist abhängig vom regionalen Gewerbesteuer-Hebesatz in den entsprechenden Gemeinde. Nutzen Sie unseren Gewerbesteuer-Rechner um Ihre Gewerbesteuer zu berechnen.
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Die wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbesteuer
Die wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbesteuer
Was ist die Gewerbesteuer?
Bei der Gewerbesteuer besteht die Besonderheit daran, dass es sich um eine sogenannte Realsteuer handelt. Sie ist nicht auf Personen zugeschnitten, sondern auf Unternehmen. Wichtig ist die Gewerbesteuer vor allem für die jeweilige Gemeinde.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Wer die Gewerbesteuer entrichten muss, richtet sich danach, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine juristische Person handelt. Bei einer juristischen Person ist diese selbst der Gläubiger. Ansonsten wird eine natürliche Person dafür in Anspruch genommen.
Wer kassiert Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt, in der das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer rechtfertigt sich daraus, dass das Unternehmen aus den Infrastruktur profitiert und auch Raum einnimmt.
Wann handelt es sich um einen Gewerbebetrieb?
Ein Gewerbebetrieb liegt normalerweise bei der wirtschaftlichen Betätigung eines Unternehmers vor. Anders ist das bei Unternehmern, die freiberuflich tätig sind. Diese brauchen gewöhnlich keine Gewerbesteuer zu entrichten. Das gilt allerdings nicht, soweit sie dabei eine gewerbliche Nebentätigkeit ausüben. Durch eine gewerbliche Nebentätigkeit kann der Status als Freiberufler gefährdet werden. Ob dies der Fall ist richtet sich vor allem danach, inwieweit die jeweiligen Einkünfte separat ermittelt werden können.
Was ist die Berechnungsgrundlage?
Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dieser richtet sich zunächst nach dem ermittelten Gewinn. Um aus diesem den Gewerbeertrag zu bestimmen, werden Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen. Davon wird dann ein Freibetrag abgezogen.
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Was sind Hinzurechnungen?
Hinzurechnungen führen dazu, dass sich die Gewerbesteuer erhöht. Rechtsgrundlage hierfür ist die Vorschrift von § 8 des Gewerbesteuergesetzes. Zu einer Erhöhung kommt es beispielsweise durch entrichtete Zinsen sowie Finanzierungsanteilen von Miete und Pacht.
Was sind Kürzungen?
Demgegenüber wird durch Kürzungen die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer gemindert. Dies richtet sich nach § 9 des Gewerbesteuergesetzes. Hierzu gehören etwa 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes. Ein anderes Beispiel sind Anteile am Gewinn einer in- oder ausländischen offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wenn die Gewinnanteile bei Ermittlung des Gewinns angesetzt worden sind.
Was für Freibeträge gibt es?
Die Höhe des Freibetrages hängt von der rechtlichen Organisationsform des Unternehmens ab. Bei Einzelunternehmen sowie Personenunternehmen beläuft er sich auf 24.500 €. Demgegenüber beträgt er sich bei Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts lediglich 5.000 €. Kapitalgesellschaften haben es noch schlechter: Sie haben überhaupt keine Freibeträge.
Was ist der Hebesatz?
Die Höhe des Hebesatzes wird von jeder Gemeinde für ihr jeweiliges Gebiet festgelegt. Er beträgt mindestens 200%. Im Anschluss daran, wird der Hebeseatz mit dem Gewerbebeitrag multipliziert. Danach richtet sich dann die Höhe der zu entrichtenden Gewebesteuer.
Kann man die Gewerbesteuer von der Einkommenssteuer absetzen?
Mittlerweile kann die Gewerbesteuer nicht mehr von der Einkommenssteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Diese Möglichkeit wurde durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 abgeschafft.
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