Die Grundsicherung - Alles was Sie wissen müssen!

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsicherung

01. Was ist die Grundsicherung?

Mit der Grundsicherung wird es Menschen ermöglich, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn das eigene Einkommen oder das Vermögen dazu nicht ausreichend ist. Anspruchsberechtigt sind Personen, die bereits in Rente sind oder aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen nicht oder nur in einem gewissen Umfang arbeiten können.

02. Wer erhält keine Grundsicherung?

Grundsicherung wird nicht gezahlt, wenn die Kinder oder Eltern mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen oder wenn die Bedürftigkeit in den vergangenen zehn Jahren grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

03. Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe hängt von den persönlichen Umständen des Betroffenen ab. Dazu zählen eine Partnerschaft, Behinderungen, die Wohnung und andere Punkte.

04. Werden eigenes Vermögen oder Einkommen angerechnet?

Ja, da die Grundsicherung nur an Bedürftige gezahlt wird, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

05. Was zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen zählen Renten, der Unterhalt eines Ex-Ehepartners, Zinsen, Wohngeld und Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, nicht aber die Grundrente, das Kindergeld oder ähnliche Dinge. Auch Ansprüche auf Unterhalt, die aber nicht gezahlt werden, zählen nicht zum Einkommen.

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06. Was zählt zum Vermögen?

Zum Vermögen zählen Immobilien und Grundstücke, Autos, Guthaben auf Konten sowie der Rückkaufwert von bestehenden Lebensversicherungen. Davon wird ein bestimmter Freibetrag abgezogen.

07. Wie werden die Angaben überprüft?

Die Träger der Grundsicherung können die Angaben an verschiedene andere Behörden übermitteln, um die Angaben zu überprüfen. Bei falschen Angaben kann die Grundsicherung gesperrt werden.

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08. Wie lang wird die Grundsicherung gezahlt?

In der Regel wird die Grundsicherung für ein halbes oder für ein Jahr gewährt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden und die Bedürftigkeit wird erneut überprüft.

09. Kann man als Student Grundsicherung erhalten?

Nein. Auszubildende und Studenten, deren Ausbildung förderungsfähig ist, können BAFöG erhalten, haben aber keinen Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung.

10. Wer zahlt die Grundsicherung?

Die Grundsicherung wird in der Regel vom jeweils zuständigen Sozialamt gezahlt, wo sie auch beantragt werden muss.

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