Steuerklassen - alles Wissenswerte zum Thema Steuerklassen

Nutzen Sie unseren Steuerklassenrechner zur Bestimmung der otimalen Steuerklasse für Ihre persönliche Situation.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Steuerklassenwahl

01. Wie viele Steuerklassen gibt es insgesamt?

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuerklassen, die sich aus dem § 38 Einkommensteuergesetz (EStG) ergeben. Darin ist auch die Zuordnung von bestimmten Personengruppen in einer Steuerklasse festgeschrieben.

02. Für wen gilt welche Steuerklasse?

Steuerklasse I: ledige Arbeitnehmer
Steuerklasse II: alle unter Klasse I fallenden Arbeitnehmer, wenn diesen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht
Steuerklasse III: bei Ehegatten, wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder der andere Ehepartner auf seinen Antrag hin in Steuerklasse V eingeordnet wurde sowie Witwen oder Witwer im Jahr nach dem Tod des Ehepartners
Steuerklasse IV: Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind und nicht die Kombination aus Steuerklasse III und V gewählt haben
Steuerklasse V: wenn der Ehepartner auf Antrag der Steuerklasse III zugeordnet wurde
Steuerklasse VI: Steuerklasse für die zweite Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitslohn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern bezogen wird

03. Welche Kombination ist bei Ehepaaren sinnvoll?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass beide Ehepartner in Steuerklasse IV eingeordnet sind, alternativ ist die Kombination aus den Steuerklassen III und V möglich. Welche Kombination dazu führt, dass die Ehepartner möglichst wenig Lohnsteuer zahlen müssen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig, da dabei auch die Berufsgruppe der Arbeitnehmer eine Rolle spielt. Vom Bundesministerium für Finanzen werden jedes Jahr Tabellen veröffentlicht, aus denen man ablesen kann, wann die Kombination aus Steuerklasse III und V günstiger ist.
Mit dem Steuerklassenrechner können Sie selbst ermitteln, mit welcher Steuerklassenkombination Sie Steuernachzahlungen und -erstattungen minimieren und somit Ihre monatliche Lohnsteuer sinnvoll anpassen.

04. Wann lohnt sich die Kombination IV / IV?

In der Regel lohnt es sich für Ehepartner, die beide ungefähr gleich viel verdienen, in der Steuerklasse IV eingeordnet zu sein. Eine generelle Aussage ist jedoch nicht möglich, hier muss der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.
Auch in diesem Fall unterstützt Sie der Steuerklassenrechner bei der Wahl der optimalen Steuerklassen-Kombination.

05. Wie wirken sich Kinderfreibeträge auf die Lohnsteuer aus?

Wenn auf der Lohnsteuerkarte Kinderfreibeträge eingetragen sind, wirken sich diese nicht auf die Höhe der Lohnsteuer aus, sie beeinflussen jedoch die Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags. Dabei ist die Wahl der Lohnsteuerklasse wichtig: Kinderfreibeträge werden nur dann eingetragen, wenn Steuerpflichtige in den Steuerklassen I bis IV sind, Ehepartner in der Steuerklasse V können hingegen nicht davon profitieren.

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06. Muss eine falsche Steuerklasse korrigiert werden?

Wenn man als Arbeitnehmer in einer falschen Steuerklasse eingeordnet wurde, muss man diesen Eintrag umgehend ändern lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass Freibeträge gelten, obwohl sich die persönlichen Verhältnisse mittlerweile geändert haben.

07. Muss man die Steuerklasse ändern, wenn man heiratet oder Kinder bekommt?

Als Arbeitnehmer kann man die Steuerklasse ändern, wenn man heiratet oder ein Kind bekommt, allerdings ist man nicht dazu verpflichtet. In der Regel lohnt es sich jedoch, eine Änderung vorzunehmen, da man durch die neue Steuerklasse oft hohe Beträge sparen kann, die man sonst als Lohnsteuer abführen müsste.

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08. Was versteht man unter Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting wird in Deutschland angewandt, um die Einkommensteuer von zusammen veranlagten Ehepartnern sowie Lebenspartnern zu berechnen. Das Verfahren besteht darin, das zu versteuernde Einkommen beider Partner zu ermitteln und zu halbieren (splitten). Für diese Hälfte wird die Einkommenssteuer gemäß dem geltenden Einkommensteuertarif veranschlagt und der so errechnete Betrag verdoppelt. So lässt sich das zu versteuernde Einkommen den beiden Partnern zu gleichen Teilen zuweisen.

09. Gibt es für Selbständige eine eigene Steuerklasse?

Nein, auch für Selbständige gelten die im Einkommensteuergesetz definierten sechs Steuerklassen. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Lohn und Einkommen wichtig; angestellte Arbeitnehmer zahlen Lohnsteuer, Selbständige dagegen Einkommensteuer. Die Höhe der Steuersätze unterscheidet sich jedoch nicht.

10. Wie verändert sich das Nettoeinkommen durch einen Wechsel der Steuerklasse?

Für die Berechnung der Steuerlast ist die Einkommensteuererklärung ausschlaggebend. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst jedoch die Höhe der monatlich zu zahlenden Lohn- oder Einkommensteuer. Im Idealfall sind durch die Wahl der richtigen Steuerklasse keine Nachzahlungen an oder Erstattungen durch das Finanzamt mehr nötig.

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