Rentenbesteuerung

Ab welcher Rentenhöhe ist man als Rentner steuerpflichtig? Ist die Abgabe einer Steuererklärung notwendig? Diese und viele andere Fragen werden Ihnen im folgenden beantwortet. Der Rentensteuer-Rechner gibt Ihnen einen einfachen Überblick, ob in Ihrem Fall die Abgabe einer Steuererklärung und die Zahlung von Steuern notwendig ist.

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Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Rentenbesteuerung

01. Seit wann müssen Renten besteuert werden?

Seit 2005 ändert das Alterseinkünftegesetz die Rentenbesteuerung. Bei Alt- und Neurenten beträgt seitdem der steuerpflichtige Anteil mindestens 50%, falls das Einkommen gewisse Grenzen überschreitet. Davon betroffen sind insbesondere Neurentner entweder mit hoher Rente oder mit Zusatzeinkünften wie z. B. Mieten oder Kapitalerträgen. Eine volle Rentenbesteuerung soll ab dem Jahre 2040 erfolgen.

02. Ist ein Rentner gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben?

Jeder Steuerbürger mit steuerpflichtigem Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt (s. Tabelle), ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch für Rentenempfänger, deren steuerpflichtiger Anteil ihrer Rente und evtl. weitere Einkünfte diesen Grundfreibetrag überschreiten. Zu diesen zusätzlichen Einkünften zählen Mieten, Pensionen und Kapitalerträge wie etwa Zinsen.

Entwicklung des Grundfreibetrags
1990-19955.616 DM
1996-199712.095 DM
199812.365 DM
199913.067 DM
200013.499 DM
200114.039 DM
2002-20037.235 Euro
2004-20087.664 Euro
20097.834 Euro
2010-20128.004 Euro
20138.130 Euro
20148.354 Euro

03. Kann ich versäumte Steuererklärungen für die vergangenen Jahre nachträglich abgeben?

Sollten Sie es in den vergangenen Jahren versehentlich oder vorsätzlich versäumt haben, Einkommensteuererklärungen abzugeben, sollten Sie sich mit einem Steuerberater sowie Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen, um dies unverzüglich nachzuholen. Sie haben die Möglichkeit, die erforderlichen Steuererklärungen straffrei nachzureichen und die entsprechenden Steuern zu entrichten.

04. Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?

Die Steuererklärung muss jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres bei der zuständigen Finanzbehörde abgegeben werden, also für das Jahr 2014 bis zum 31. Mai 2015. Bei der Bearbeitung durch einen Steuerberater verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres, somit für das Jahr 2014 bis zum 31. Dezember 2015. Für die rückwirkende Abgabe ist zu beachten, dass diese maximal 4 Jahre lang möglich ist (in 2014 maximal bis 2010).

05. Müssen die Einkünfte aus einem Minijob zusätzlich zu der Rente versteuert werden?

Falls der Arbeitgeber das Einkommen aus einem Minijob individuell über die Lohnsteuerkarte abrechnet, muss dieses bei der Steuererklärung angegeben werden und wird u. U. mit den Renteneinkünften besteuert. Der Lohn aus einem Minijob muss jedoch nicht in der Steuererklärung angegeben werden, wenn der Arbeitgeber selbst die pauschale Lohnsteuer zahlt.

Webtipp

06. Welche Internetseiten geben Auskünfte über das Alterseinkünftegesetz?

Die Webseite des Bundesministeriums der Finanzen bietet ausführliche Informationen unter der Rubrik "Steuern/Alterseinkünftegesetz". Umfassende Auskünfte finden Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung. Außerdem kann z. B. die folgende Broschüre heruntergeladen werden: "Besteuerung von Alterseinkünften" (Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen).

07. Was versteht man unter nachgelagerter Besteuerung?

Seit 2005 werden Renten "nachgelagert" besteuert. Das bedeutet, dass jene Beiträge, die während der Erwerbstätigenzeit zum Aufbau der Altersvorsorge gezahlt worden sind und bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert blieben, bei Rentenzahlung steuerpflichtig werden. Dies hängt wiederum davon ab, ob der Grundfreibetrag zur Steuerfreistellung des Existenzminimums überschritten wird. Geplant ist eine schrittweise nachgelagerte Besteuerung bis auf 100% im Jahr 2040.

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    08. Ab welchem Renteneinkommen sind Steuern zu zahlen?

    Ob Renteneinkünfte steuerpflichtig sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Alleinstehende, die lediglich eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, müssen dann Steuern zahlen, wenn sie jährlich mehr als 8354 Euro Bruttorente erhalten (Stand 2014). Renteneinnahmen von verheirateten Paaren ohne eigene Einkünfte, wobei beide nur eine Altersrente erhalten, sind erst ab über 16.708 Euro steuerpflichtig. Allerdings fallen diese Betragsgrenzen bei Rentnern, die ab 2006 eine Rente beziehen, auf Grund der stufenweisen Erhöhung des Besteuerungsanteils zunehmend niedriger aus. Ab 2040 muss gemäß Alterseinkünftegesetz jede Rente zu 100 Prozent versteuert werden.

    09. Unterliegen auch Rentenerhöhungen, also regelmäßige Rentenanpassungen, der Besteuerung?

    Jährliche Rentenerhöhungen werden zu 100% versteuert. Dies bedeutet auch, dass durch zukünftige Rentenanpassungen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen ansteigt.

    10. Müssen auch im Ausland lebende Rentner Steuern zahlen?

    Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 müssen auch Auslandsrentner eine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet, dass jene Rentner, die 2005 und vorher in Rente gegangen sind, 50% ihrer Rente zu versteuern haben, während die Besteuerung mit jedem weiteren Jahr des Rentenbeginns um 2 Prozentpunkte steigt, bis schließlich im Jahre 2040 jede Rente zu 100% versteuert werden muss. Seit 2009 werden deutsche Auslandsrenten vom eigens hierzu eingerichteten Finanzamt Neubrandenburg zentral verwaltet. Von hier aus werden bundesweit jene Senioren ermittelt, die in Ländern leben, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. 2011 hat das Finanzamt damit begonnen, im Ausland lebende deutsche Senioren dazu aufzufordern, eine Steuererklärung abzugeben. Zu erwarten ist also, dass jeder Auslandsrentner früher oder später vom Finanzamt per Post zu einer Steuernachzahlung aufgefordert werden wird. Aufgrund der 2013 in Kraft getretenen EU-Amtshilferichtlinie intensiviert sich außerdem der Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern. So erhält der deutsche Fiskus in Zukunft vermehrt Informationen darüber, welche Einkünfte aus Lebensversicherungen, Renten und Pensionen in EU-Mitgliedsstaaten lebende deutsche Senioren erhalten.

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