Pendlerpauschale. Berechnen Sie Ihre Steuererstattung

Mit dem Pendlerpauschale Rechner können Sie anhand der Entfernung Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte sowie der Anzahl der jährlichen Arbeitstage Ihre Steuererstattung berechnen.

Pendlerpauschalerechner starten

Fragen und Antworten zum Thema Pendlerpauschale

01. Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

Die Höhe der Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – richtet sich nach der Entfernung von der Wohnung des Steuerpflichigen bis zu seiner Arbeitsstelle. Dabei wird normalerweise nur die kürzeste Fahrstrecke berücksichtigt. Zugrunde gelegt wird nur die einfache Fahrtstrecke. Sie können also nicht die insgesamt zurückgelegte Strecke für Hin- und Rückweg summieren. Pro gefahrenem Kilometer stehen Ihnen derzeit 0,30 € zu. Mit der Entfernungspauschale sind alle Kosten für die Fahrt, wie Tankkosten, Parkgebühren, Versicherung oder Finanzierungskosten abgegolten. Diese Kosten können also nicht mehr anderweitig abgesetzt werden.

02. Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Unter dem zu versteuernden Einkommen ist nicht das vom Arbeitnehmer insgesamt erwirtschaftete Einkommen zu verstehen. Vielmehr fällt nur das darunter, was von den insgesamt erwirtschaften Einkünften des Arbeitnehmers nach Abzug der ihm zustehenden Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen übrig bleibt.

03. Was ist bei der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zu beachten?

Es wird bei der Berechnung der Entfernungspauschale in der Regel nur die kürzeste Fahrstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle berücksichtigt. Etwas anderes gilt nur, soweit die längere Strecke vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird und offensichtlich verkehrsgünstiger ist. So etwas kommt etwa bei der Benutzung einer Umgehungsstraße wegen Staus in der Innenstadt in Betracht.

04. Wie ist das bei mehrmaligen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit pro Tag?

Zuweilen müssen Arbeitnehmer wegen ihrer Arbeitsstätten mehrmals am Tag zwischen Wohnung und Arbeitsstelle hin und her pendeln. So etwas kommt etwa infrage, wenn jemand aufgrund seiner Schichtzeiten jeweils morgens und abends zum Dienst erscheinen muss. Diese Arbeitnehmer haben Pech gehabt. Auch hier kann man die Entfernungspauschale nur für eine einfache Fahrt pro Tag ansetzen.

05. Werden bei der Entfernungspauschale auch kurze Fahrstrecken berücksichtigt?

Im Jahre 2007 hatte der Gesetzgeber das Einkommenssteuergesetz dahingehend geändert, dass die Entfernungspauschale nur ab dem. 20. Entfernungskilometer berücksichtigt werden soll. Diese Fehlentscheidung wurde nachträglich durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 korrigiert, weil dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird (Az. u.a. 2 BvL 1/07). Von daher wird die Entfernungspauschale ab dem 1. Entfernungskilometer berücksichtigt. Sie sollte also auch bei einer kurzen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angesetzt werden. Hier kann es jedoch im Einzelfall sein, dass die Geltendmachung aufgrund der Werbungskostenpauschale nich notwendig ist. Im Zweifel sollten Sie diese Entscheidung dem Finanzamt überlassen und auch eine geringe Entfernungspauschale in Ihre Steuererklärung eintragen.

Webtipp

06. Wie ist das bei park & ride?

Wenn Arbeitnehmer mit ihrem Wagen zum nächsten Bahnhof fahren und dort mit dem Zug fahren, werden die Fahrtkosten getrennt ermittelt. Soweit die Fahrtkosten höher sind als die für die Teilstrecke mit dem Zug anzusetzende Entfernungspauschale, werden sie darüber hinaus berücksichtigt.

07. Auf welche Wohnung ist bei mehreren Wohnungen abzustellen?

Bei mehreren Wohnungen kann die Entfernungspauschale gewöhnlich nur von der Wohnung angesetzt werden, die den Lebensmittelpunkt bildet und nicht nur gelegentlich genutzt wird. Das bedeutet, dass eine Fahrt von einer weiter entfernt liegenden Ferienwohnung normalerweise nicht hinsichtlich der zusätzlich zurückgelegten Fahrkilometer anerkannt wird. Bei der Wohnung kann es sich auch um eine ganz einfache Unterkunft handeln.

Symbol Rechner

Weitere Online-Rechner

08. Für welche Verkehrsmittel gilt die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale kann normalerweise bei allen Verkehrsmitteln vom steuerpflichtigen Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Hierauf brauchen Sie also auch als Radfahrer oder Fußgänger nicht zu verzichten. Anders ist das allerdings bei der Benutzung des Flugzeuges. Hier können lediglich die tatsächlichen Kosten fürs Ticket als Werbungskosten angesetzt werden. Das Gleiche gilt bei einer steuerfreien Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber.

09. Können statt der Entfernungspauschale auch die tatsächlichen Fahrtkosten veranschlagt werden?

Die tatsächlichen Fahrtkosten werden normalerweise nur bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt. Wer mit dem Wagen zur Arbeit fährt, kann gewöhnlich nur die Entfernungspauschale ansetzen und keine weitergehenden Aufwendungen. Dies gilt etwa auch für anfallende Mautgebühren. Anders ist das unter Umständen bei behinderten Arbeitnehmern. Dies setzt noramerweise voraus, dass sie einen Grad der Behinderung von 70 haben. Ein Grad der Behinderung von 50 reicht, soweit im Behindertenausweis das Merkmal „G“ oder „aG“ eingetragen ist.

10. Wo wird die Entfernungspauschale in der Steuererklärung eingetragen?

Die zum Ansetzen der Entfernungspauschale notwendigen Angaben werden innerhalb der Steuererklärung in der Anlage N unter Werbungskosten gemacht (ab der Zeile 31).

Pendlerpauschalerechner starten

Das Thema 'Pendlerpauschale' finden Sie in den folgenden Rubriken

Arbeit & Soziales, Steuerrechner