Rürup-Rente – Die private Vorsorge für Selbstständige und Freiberufler

„Riestern“ – das ist für Freischaffende und Selbstständige nur in Ausnahmefällen drin. Doch es gibt für Freiberufler eine staatlich geförderte Alternative zur Riester-Rente: die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Wie sich „Rüruppen“ von der gesetzlichen Rente unterscheidet und wie die private, kapitalgedeckte Rentenversicherung funktioniert, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Was die kapitalgedeckte Finanzierung bedeutet

Den größten Unterschied zwischen der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente stellt die sogenannte Kapitaldeckung dar. Konkret heißt das: Bei dem 2005 von dem Wirtschaftswissenschaftler Bernd Rürup initiierten Vorsorgemodell landen die Beiträge während der Ansparphase auf einem Konto, von wo aus sie mit Rentenbeginn an den Versicherungsnehmer überwiesen werden. Demgegenüber ist die gesetzliche Rente umlagefinanziert. Das Kapital wird aus den Gehaltsabzügen der Angestellten und Arbeiter auf sämtliche Empfänger der gesetzlichen Rente umgelegt.

Beiträge lassen sich als Sonderausgaben absetzen

Die Rürup-Rente ist staatlich gefördert, die Steuervorteile des kapitalgedeckten Vorsorgemodells werden dabei für den Einzahlenden von Jahr zu Jahr besser. Bei der Steuererklärung erkennt das Finanzamt zurzeit, Stand 2015, 80 Prozent der eingezahlten Beträge als Sonderausgabe an. Dieser Satz steigt jährlich an, bis im Jahr 2025 die vollen 100 Prozent der Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag von der Steuer absetzbar sind. Verheirate können so im Jahr mit bis zu 40.000 Euro gefördert werden, bei Ledigen ist es immerhin noch die Hälfte, sprich eine Summe von 20.000 Euro.

Kapitalerhalt bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz

Ein großer Vorteil der Rürup-Rente: In der Ansparphase ist sie nicht durch veränderte Lebensumstände angreifbar. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit wird das angesparte Kapital nicht aufs Arbeitslosengeld II angerechnet. Und, für Selbstständige besonders interessant: Im Falle einer Insolvenz fließt das Kapital nicht mit in die Insolvenzmasse ein. Darüber hinaus lässt sich die Rürup-Rente um die Zusatzmodule Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenschutz sowie um eine Nachversicherungsgarantie ergänzen.

Alle Basisverträge haben Zertifikat

Die Rürup-Rente lässt sich bei Lebensversicherungsunternehmen und Finanzdienstleistern abschließen, es gibt eine Vielzahl an Vertragsvarianten. Infos über die fondsgebundene Variante der Rürup-Rente finden sich etwa auf swisslife.de. Gut zu wissen: Alle Rürup-Basisrentenverträge müssen von der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern zertifiziert sein, damit die steuerliche Absetzbarkeit für den Einzahler sichergestellt ist. Das schafft Sicherheit für den Versicherungsnehmer.

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