Weg mit dem alten. Nur wohin?


Wenn das eigene Fahrzeug in die Jahre gekommen ist und sich die Reparaturen häufen, kann es schnell zu einer Kostenfalle werden. Je nach Zustand des Autos kann man es entweder verkaufen oder an Bastler verschenken. Manchmal sind die Schäden und Mängel an einem Fahrzeug jedoch so gravierend, dass das Auto komplett entsorgt werden muss.

Wer sein Auto zur letzten Ruhestätte bringen muss, zahlt in vielen Fällen zwischen 75 und 125 Euro für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Doch es gibt auch Möglichkeiten kein Geld für die Verschrottung des alten auszugeben, unter Umständen kann man sogar den ein oder anderen Euro für das Gefährt bekommen.

Was bringt mein alter Wagen noch?

Wenn sich das Auto noch in gutem Zustand befindet und wohl möglich auch eine gültige TÜV Plakette besitzt, kann man es durchaus noch verkaufen. Dazu stehen einem diverse Autobörsen zur Auswahl, bei denen sich der Restwert des Autos finden lassen kann. Dieser Restwert ist immer nur ein Richtwert, da der tatsächliche Zustand des Autos immer variiert. An diesem groben Richtwert kann man sich jedoch gut orientieren und bekommt eine Vorstellung, wie viel Geld realistisch erzielbar wäre. Es empfiehlt sich in jedem Fall ein paar Euro in die Wagenpflege zu investieren, die Optik macht viel aus und je besser der Wagen aussieht, desto mehr Geld sind Käufer bereit für diesen auszugeben.

Kaufvertrag und Co

Man sollte einige Dinge beachten wenn man sein altes Auto privat verkauft. Hier kann man einige Fehler machen, die vermeidbar sind. Zunächst einmal sollte man den alten Wagen abmelden denn mit der Übergabe des Autos an einen Käufer endet die Kfz-Steuer. Hierzu muss die zuständige Zulassungsstelle zeitnah informiert werden, um sich Ärger zu ersparen. Neben der Zulassungsstelle muss auch die Versicherung über den Verkauf des Autos informiert werden. Im besten Fall geht man mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und meldet den Wagen um. So ist man auf der sicheren Seite. Einen Kaufvertrag sollte man zudem in jedem Fall aufsetzen, um sich gegen rechtliche Probleme zu schützen. Dabei ist es egal ob das Fahrzeug für 2 oder 2000 Euro den Besitzer wechselt. Der Kaufvertrag ist die rechtliche Grundlage des Verkaufs und muss alle relevanten Angaben beinhalten.

Verschrottung / Verwertung

Auch wenn der Restwert eines Altautos gegen 0 geht und es sich schlicht nicht verkaufen lässt, kann man sein Auto ohne zusätzlichen Kosten verschrotten lassen. Viele Autoverwerter holen die alten PKW sogar kostenlos ab und kümmern sich um die weitere Verwertung.

Das macht insbesondere dann Sinn, wenn das Auto ohnehin nicht mehr fahrtüchtig ist. So lässt sich der alte Wagen unkompliziert und ohne Probleme loswerden, ohne auch nur einen Euro für die Verschrottung auszugeben. Das sogenannte "Ausschlachten" eines Autos und der Verkauf der Einzelkomponenten ist entgegen weitläufiger Meinung kaum lohnenswert. Nur Neuteile oder wirklich teure Teile wie etwa eine Hifi-Anlage lohnen sich für einen separaten Verkauf.

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