Es wird teurer: Diese Steueränderungen müssen Sie 2015 beachten

2015 ist in Deutschland wieder einiges teurer oder verschärft geworden. Grunderwerbssteuer, Bemessungsgrenze und Kirchensteuer sind da nur einige Stichwörter, die deutsche Bürger jetzt unmittelbar betreffen.

Grunderwerbssteuer steigt an In Nordrhein-Westfalen stieg die Grunderwerbssteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent an, im Saarland von 5,5 Prozent auf ebenfalls 6,5 Prozent. Diese Änderung hat zur Folge, dass NRW und das Saarland gemeinsam mit Schleswig-Holstein nun zu den Bundesländern in Deutschland zählen, bei denen die Grunderwerbssteuer am höchsten ausfällt.

Bemessungsgrenze wird erhöht

Die Bemessungsgrenze für Gutverdiener ist angestiegen. Sie liegt für die Beiträge der Rentenversicherung bei einem monatlichen Einkommen von 6.050 Euro, sofern der Arbeitnehmer im Westen Deutschlands ansässig ist. Zuvor lag diese Obergrenze bei 5.950 Euro. Für Menschen, die im Osten Deutschlands leben, stieg die Bemessungsgrenze von 5.000 Euro auf 5.200 Euro an. Zudem ergeben sich Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bundesweit stieg die Grenze auf einen Verdienst von 4.125 Euro pro Monat an, was aufs Jahr gerechnet 49.500 Euro ausmacht. Zuvor lag die Obergrenze bei 4.050 Euro im Monat.

Kirchensteuer wird automatisch einbehalten

Seit dem 1.1. wird die Kirchensteuer automatisch einbehalten, wenn im Jahr zuvor eine Kirchensteuerpflicht festgestellt wurde. Das wird durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich, welche sowohl die Steuer-ID als auch die Kirchensteuermerkmale an die Banken weiterleiten dürfen. Hiergegen kann allerdings Widerspruch eingelegt werden.

Porto steigt in drei Jahren um 12,7 Prozent

Zum dritten Mal in Folge hat die Deutsche Post die Portokosten erhöht. So werden Standardbriefe künftig mit 62 Cent berechnet. Auch der Preis für den Versand eines Päckchens steigt - nämlich von 4,10 auf 4,40 Euro.

Lebensversicherungen lohnen sich kaum noch

Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen sinkt auf 1,25 Prozent. Zuvor lag dieser Wert noch bei 1,75 Prozent, was die Lebensversicherungen immer unattraktiver macht. Aber auch Menschen mit bereits abgeschlossenen Versicherungen müssen darunter leiden. So wird in den Altverträgen immer häufiger auf Schlussüberschüsse verzichtet.

Alte Heizungen müssen entfernt werden

Wer alte Öl- oder Gasheizungen besitzt, die mindestens 30 Jahre alt sind, muss diese 2015 austauschen lassen. Zunächst galt nur eine Austauschpflicht für all jene Heizungen, die vor 1978 eingebaut wurden. Jetzt soll diese Regelungen auch alle Heizkessel betreffen, die ab dem 1.1.1985 eingebaut worden sind. Ausgenommen hiervon sind Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel und alle Immobilienbesitzer, die ab 2002 selbst im Haus oder in der Wohnung gelebt haben.

Steuererhöhungen in Bochum 2015

Neben den bundesweiten Änderungen gibt es auch spezielle Erhöhungen, die nur Bochumer Bürger betreffen. So stieg beispielsweise die Straßenreinigungsgebühr um 2,74 Prozent. Die Abwassergebühren sind in Bochum zudem auf 2,43 Euro pro Kubikmeter angestiegen. Teuer wird es außerdem für Bochumer Hundebesitzer. Sie zahlen künftig jeweils zwölf Euro mehr, also 156 Euro statt 144 Euro pro Jahr. Wer gleich zwei Hunde besitzt, zahlt 180 Euro statt 168 Euro an jährlicher Hundesteuer. Für alle Bochumer, die drei Hunde oder mehr haben, erhöht sich die Summe von 192 Euro auf 204 Euro.

Durch die jährlichen Erhöhungen und Veränderungen fühlen sich die Bochumer mehr und mehr verunsichert. Hilfe leistet die WIS Steuerberatung in Bochum (bochum-steuerberater.de), der die steuerlichen Aspekte vor allem beim Immobilienkauf näher beleuchten kann.

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