Differenzkontrakte richtig versteuern

CFDs, also Differenzkontrakte gehören zu den hochspekulativen Finanzprodukten, die nur mit dem erforderlichen Wissen erfolgreich gehandelt werden können bzw. sollten. Auch wenn man mit einer richtigen Strategie sicherlich dauerhaft Gewinne erzielen kann, sollte man das Thema Verluste nicht außer Acht lassen. Kleinere Verluste lassen sich nie vermeiden. Doch wie werden CFDs eigentlich versteuert?

Wie sind Gewinne zu behandeln?

Steuerrechtlich werden CFDs genau wie Termingeschäfte behandelt. Seit 2009 fallen Gewinne aus CFD-Geschäften unter die sogenannte Abgeltungssteuer. Diese Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das Einkommen des Anlegers spielt für die Berechnung keine Rolle, sofern der persönliche Steuersatz des Anlegers nicht über 25 Prozent liegt. Zudem steht jedem Anleger in Deutschland ein Steuerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr zu. Hier ist es wichtig rechtzeitig einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Wie sind Verluste zu behandeln?

Anders als bei Aktien beispielsweise, ist es möglich, eventuelle Verluste durch CFD Geschäfte mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen. Zu diesen gehören Gewinne aus Anleihen, Aktien, Dividenden oder Zinszahlungen. Da Differenzkontrakte als ein separates Finanzinstrument gelten, lassen sich beim Handel mit CFDs eingefahrene Verluste mit den Zinsen und Dividenden aus jeglichen anderen Finanzgeschäften verrechnen.

Sind Transaktionskosten abzugsfähig?

Kosten, welche dem Anleger im Zusammenhang mit CFD-Transaktionen entstehen, sind wie bei anderen Steuerarten ebenfalls abzugsfähig. Die Steuerschuld wird dann durch entsprechende Verrechnungssätze gesenkt. Zu den entstandenen Transaktionskosten gehören auch Finanzierungsgebühren, Kommissionen und Provisionen.

Was ist bei Brokern mit Sitz im Ausland zu beachten?

Bei ausländischen Brokern ist es nicht der Fall, dass die Abgeltungssteuer nicht automatisch abgeführt wird. Hier muss der Anleger per Steuererklärung selbst ermitteln. Es lohnt sich nicht zu versuchen diese Gewinne vor dem Finanzamt zu verstecken, da sich die Finanzbehörden (zumindest in der EU) über Konten austauschen. Nicht versteuerte Gewinne aus Kapitalerträgen fallen daher schnell auf.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Wie alle Kapitalerträge sind auch Gewinne aus dem CFD-Handel steuerpflichtig.
  • Die Abgeltungssteuer beträgt 25 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Bei Brokern mit Sitz in Deutschland wird die Steuer automatisch abgezogen.
  • Bei ausländischen Brokern ist der Anleger selbst für die Steuererklärung verantwortlich.
  • Wer keine Steuern entrichtet macht sich strafbar, begeht Steuerhinterziehung.
  • Verluste aus CFD-Geschäften können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Selbstverständlich ist es langfristig wichtig, Gewinne aus Geschäften mit Differenzkontrakten zu erzielen. Wenn jedoch mal Verluste eintreten, kann dies unter gewissen Umständen sogar steuerlich günstiger sein. Wenn die Verluste mit den Gewinnen aus anderen Erträgen verrechnet werden, lässt sich einiges bei der Abgeltungssteuer wieder ausgleichen. Im Ausland ansässige Broker führen die Abgeltungssteuer nicht automatisch ab, die Wahl des Brokers sollte sich jedoch nach anderen Kriterien richten. Folgender Link führt zu weiterführenden Informationen zum Thema CFD.

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