Grunderwerbsteuer 2015 - Fehlkalkulation beim Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Immobilie sind die Kaufnebenkosten ein wichtiger Bestandteil des Kaufpreises. Laut einer Umfrage kennen mehr als 50 Prozent der Käufer die Grunderwerbsteuer ihres Bundeslandes nicht. Auch Nebenkosten wie Notarsätze und Maklerprovisionen werden nicht bedacht. Immobilienerwerb ist für viele ein Brief mit sieben Siegeln. Doch bereits im Vorfeld kommt es häufig zu falschen Renditekalkulationen und fehlerhaften, wirtschaftlichen Betrachtungen, da die Nebenkosten beim Erwerb nicht korrekt betrachtet werden. In einer repräsentativen Umfrage wurde festgestellt, dass nur 49 Prozent der Kaufinteressenten die aktuelle Grunderwerbsteuer des betreffenden Bundeslandes kennen. Diese Einschätzungen teilen auch viele Hausverwaltungen, die ihre Kunden in Teilen auch beim Erwerb weiterer Immobilien beraten und begleiten, da die Wirtschaftlichkeit, beziehungsweise die Renditebetrachtung einer Immobilie unabdingbar mit dem Kaufpreis verbunden sind. Ab 1. Januar 2015 in Deutschland gültiger Grunderwerbsteuersatz unterteilt nach Bundesländern.

Schleswig-Holstein 6,5 %
Saarland 6,5 %
Berlin 6 %
Hessen 6 %
Sachsen-Anhalt 5 %
Bremen 5 %
Thüringen 5 %
Niedersachen 5 %
Mecklenburg-Vorpommern 5 %
Rheinland-Pfalz 5 %
Nordrhein-Westfalen 5 %
Baden-Württemberg 5 %
Brandenburg 5 %
Hamburg 4,5 %
Bayern 3,5 %
Sachsen 3,5 %

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Rechtsverkehrsteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, anfällt. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und wird von den Bundesländern eingezogen. Ab dem Beginn des Jahres 2015 wird beim Immobilienkauf in Sachsen-Anhalt eine Grunderwerbsteuer von 5 Prozent anfallen, in Hessen steigt der Satz von 5% in 2014 auf 6 % in 2015, im Saarland von 5,5% in 2014 auf 6,5% in 2015. In Brandenburg wird sich die Grunderwerbssteuer in 2015 laut Koalitionsvertrag wahrscheinlich erhöhen, die Höhe ist noch nicht bekannt.. Nebenkosten Notar und Makler Nicht nur die Grunderwerbsteuer ist beim Erwerb einer Immobilie, ob bebaut oder unbebaut, zu berücksichtigen. Die Notarkosten von circa zwei Prozent auf den Kaufpreis beinhalten unter Anderem folgende Leistungen:

  • Kaufvertragsentwurf
  • Beurkundung des Kaufvertrages
  • Einholung behördlicher Genehmigungen wie
  • Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde, Information an das
  • Finanzamt bezüglich Grunderwerbsteuer und
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Kontrolle/Löschung der Grundschulden des Verkäufers
  • Fälligstellung des Kaufpreises
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Weitergabe an das Grundbuchamt
  • Terminkontrolle der Kaufabwicklung

Die Maklercourtage wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben ist dem Gunde nach frei verhandelbar, jedoch regional sehr unterschiedlich. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer dem Makler eine Courtage. Bei der Außenprovision einigen sich Makler und Käufer auf die Höhe der Courtage. Oft ist eine Mischform aus Innen- und Außenprovision üblich, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovisionen teilen. Im Grunde liegt die Maklercourtage zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent. Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision sind die monetär größten Posten der Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Werden neue Immobilien erworben und erweitern den Bestand des Immobilienbesitzers sollte die betreuende Hausverwaltung im Vorfeld zu Rate gezogen werden um Klarheit und Transparenz zu schaffen und Fehlkalkulationen vorzubeugen. Geeignete Hausverwalter für die verschiedenen Bundesländer finden Sie in den 'gelben Seiten' oder zum Beispiel auch auf Portalen wie hausverwalterscout.de.

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