Wichtige Punkte zur Gründung einer GbR

Wenn man sich mit einer oder auch mehreren Personen dazu entscheidet, zusammen in die Selbstständigkeit zu gehen, gründet man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Besonders oft wird dabei diese Form der Existenzgründung z.B. von Ärzten oder auch Steuerberatern genutzt. Jedoch kann diese Gründung auch entsprechende Folgen haben, daher sollte man sich genau über die einzelnen Punkte der GbR Gründung informieren.

Die Gründung

Um eine GbR gründen zu können, müssen dabei mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sein. Somit ist eine GbR Gründung alleine schon einmal gar nicht möglich. So muss man nun eine weitere Person finden, welche bereit ist als Gesellschafter in die GbR mit einzusteigen. Dafür können sich aber auch Personen aus dem juristischen Bereich eignen, z.B. als Kapitalgesellschaft. Oder aber man bekommt Unterstützung einer bereits bestehenden GbR.

Um aber nun die gewünschte GbR zu gründen, ist natürlich auch ein entsprechender Vertrag notwendig. Dieser Gründungsvertrag ist dabei die Grundlage der GbR und sollte z.B. die genauen Ziele der Gesellschaft enthalten. Dabei kann dieser Vertrag sowohl mündlich als auch schriftlich festgehalten werden. Wobei es jedoch trotzdem sinnvoll ist, sich zur GbR Gründung Hilfe von z.B. einen Notar zu holen. Denn somit kann man sicherstellen, dass im Vertrag auch alle notwendigen Punkte vorhanden sind. Dies kann spätere Rechtsstreitigkeiten so schon im Vorfeld ausschließen.

Anmeldung der neuen GbR

Bei der Wahl des passenden Namens für die so gegründete GbR müssen auch die gesetzlichen Vorgaben mit beachtet werden. Denn dabei ist es wichtig, dass alle Personen, welche die GbR mit gründen, auch in der Unternehmensbezeichnung genannt werden. Erst danach kann man selbstständig noch z.B. eine Branchenbezeichnung oder auch einen Fantasienamen anschließen. Dieser Name wird nun aber auch auf allen Geschäftsbriefen vorkommen, daher sollte man sich die Bezeichnung der GbR vor der Anmeldung gut überlegen.

Um die GbR nun anzumelden, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Denn die Anmeldung hängt hierbei von der jeweiligen Art der GbR ab. Daher erfolgt diese nun bei einer gewerblichen GbR, beim entsprechenden Gewerbeamt. Sollte jedoch die GbR nun freiberufliche Tätigkeiten besitzen, benötigt jeder Gesellschafter vom Finanzamt eine zusätzliche Steuernummer.

Arbeitsweise in der GbR

Nach der Anmeldung der GbR liegt es nun in den Händen der Gesellschafter, die einzelnen Punkte wie z.B. Buchführung, Korrespondenzen und auch die einzelnen Arbeitsprozesse durchzuführen. Aber auch der An- und Verkauf wird zu einer wichtigen Aufgabe. Denn schließlich sind nun alle Personen der GbR dafür verantwortlich, dass diese auch zum Erfolg wird. Denn sonst haftet jeder Gesellschafter am Ende mit seinem Privatvermögen, solange es im Vertrag nicht anders geregelt wurde.

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