Aufbau des Sozialversicherungssystems in Deutschland
Bild: stevepb/ Pixabay
Eine lange Historie
Es gibt zahlreiche Risiken, welche eine Sozialversicherung ausgleichen oder zumindest auffangen kann. Dazu zählen etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit oder Betriebsunfälle. Erstmals eingeführt wurde das Sozialversicherungssystem in den 1880er Jahren unter dem ehemaligen Reichskanzler Otto von Bismarck. Im Laufe der Zeit wurde das System stetig ausgebaut und an die veränderten Bedürfnisse angepasst. Die Sozialversicherung in Deutschland ist für jeden Bürger verpflichtend.
Ein sehr wichtiges Dokument stellt in diesem Zusammenhang der Sozialversicherungsausweis dar. Er wird beispielsweise bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnis benötigt oder auch bei der Beantragung von Sozialleistungen. Der Sozialversicherungsausweis beinhaltet folgende Angaben:
- Name und Vorname
- Geburtsname
- die Versicherungsnummer
- der jeweilige Rentenversicherungsträger
- das Datum der Ausstellung
- eine eindeutige Seriennummer
- ein QR-Code
- seit 2009 besteht die Möglichkeit freiwillig ein Foto mit einzufügen.
Die fünf Säulen des Systems
Insgesamt gliedert sich das deutsche Sozialversicherungssystem heute in folgende fünf Bereiche:
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Sie trägt die Kosten einer Behandlung oder Operation und unterstützt auch bei der Wiederherstellung der Gesundheit, etwa mit Kuren oder Rehasport. Auch kann sie dabei helfen, bestimmte Erkrankungen vermeiden, indem entsprechende Präventivmaßnahmen und Kurse angeboten werden.
Pflegeversicherung
Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und eng mit der Krankenversicherung gekoppelt ist die Pflegeversicherung. Sie existiert erst seit 1995 und soll hauptsächlich die wichtigsten Pflegeleistungen für dauerhaft bedürftige Personen gewährleisten. Hieraus resultieren auch die vielen Versicherten bekannten Pflegestufen.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer im Fall von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen ab. In der Regel deckt sie alle Leistungen ab, die erforderlich sind, kann aber auch um Zusatzleistungen erweitert werden.
Rentenversicherung
Alle in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehenden Personen sind verpflichtet Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Sie soll den Lebensunterhalt im Rentenalter gewährleisten. Auf freiwilliger Basis besteht zudem die Möglichkeit sich mit einer Zusatzversicherung ergänzend fürs Alter abzusichern.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung stellt die Grundsicherung von Betroffenen sicher.
Die fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems gewähren Schutz bei finanziellen Einbußen, welche durch Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter oder verminderter Erwerbsfähigkeit entstehen. Auch bei einer eventuellen Pflegebedürftigkeit werden die Kosten übernommen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen die Beiträge anteilsmäßig, auch Mittel aus dem Bundeshaushalt werden für die Finanzierung eingesetzt.
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