Steuerbescheid lesen und verstehen: Worauf dabei zu achten ist
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Schritt #1: Kontrolle der Stammdaten
Im ersten Schritt ist es wichtig, zu kontrollieren, ob die eigenen Stammdaten auf der Steuererklärung richtig angegeben sind. Besonderes Augenmerk sollte dabei nicht nur auf die richtige Schreibweise des Namens und die korrekte Adresse gelegt werden, sondern insbesondere auf die Identifikationsnummer beziehungsweise die Steuernummer. Denn sind hier die falschen Daten eingetragen, so bezieht das Finanzamt die Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer anderen Person. Die Basis für die Kontrolle des Steuerbescheids bildet immer die eingereichte Steuererklärung. Deshalb ist es wichtig, dass eine Kopie davon für den Check zur Verfügung steht. Durch einen direkten Vergleich der Daten werden schon die Änderungen in den Stammdaten schnell sichtbar.
Schritt #2: Die Festsetzungstabelle des Steuerbescheids checken
Wer den Steuerbescheid richtig verstehen möchte, sollte vor allem die Daten in der Steuerfestsetzung richtig lesen können. Denn hier geht es darum, ob Geld nachbezahlt werden muss oder ob es zu einer Gutschrift kommt und das Finanzamt Geld zurückbezahlt. Sollte es zu einer Rückzahlung kommen, ist es wichtig, zur Sicherheit noch einmal die Daten der eigenen Bankverbindung zu kontrollieren. Denn ist hier ein falsches Konto angegeben, dann landet auch die Gutschrift dort und nicht auf dem eigenen Konto. In der Tabelle ist auch die Höhe des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer angegeben. Vor allem all jene, die im Jahr des Steuerbescheids aus der Kirche ausgetreten sind, sollten den Betrag der Kirchensteuer genau kontrollieren. Am einfachsten funktioniert das durch einen Vergleich der Daten mit der abgegebenen Steuererklärung.
Schritt #3: Das zu versteuernde Einkommen überprüfen
Im nächsten Abschnitt findet sich die genaue Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Zum einen sind hier alle Einnahmen aufgeführt, die in der Steuererklärung angegeben wurden. Dazu zählen nicht nur der Lohn beziehungsweise das Gehalt, sondern darüber hinaus auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Erträge aus Kapitalvermögen. Zum anderen sind auch alle Ausgaben angeführt, die steuerlich geltend gemacht werden können. Dabei sollten vor allem die folgenden Dinge gecheckt werden:
- Ist der Bruttolohn und dementsprechend die Berechnung der Lohnsteuer richtig?
- Sind alle weiteren Einnahmen enthalten?
- Sind die steuerfreien Einnahmen (zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld) in der richtigen Höhe angeführt?
- Sind alle Frei- und Pauschbeträge richtig angegeben?
- Ist die Berechnung der Entfernungspauschale korrekt?
- Sind alle in der Einkommenssteuererklärung angegebenen Sonderausgaben (zum Beispiel Kinderbetreuung, Spenden und Aufwendungen) enthalten?
- Sind die außergewöhnlichen Belastungen (zum Beispiel Kosten für Pflege und Krankheiten) richtig gelistet?
Schritt #4: (Gegebenenfalls) Erläuterungen ansehen
Kommt das Finanzamt bei einem Punkt zu einem anderen Ergebnis als jenem in der Steuererklärung, so wird dafür in den meisten Fällen eine entsprechende Begründung mitgeliefert. Diese findet sich unter dem Punkt „Erläuterungen“. Das macht einen möglichen Einspruch einfacher, weil hier genau auf den jeweiligen Punkt und die Erklärung dazu Bezug genommen werden kann.
In vielen Fällen fehlen auch einfach nur Belege oder Nachweise, die noch nachgereicht werden können. Deshalb ist es wichtig, diese auch zumindest so lange aufzubewahren, bis die Steuererklärung vom Finanzamt zugeschickt wird.
Schritt #5: Einspruch einlegen bei falschen Angaben
Auf dem Steuerbescheid ist unter dem Punkt Rechtsbehelfsbelehrung eine Einspruchsfrist angegeben. Sobald diese verstrichen ist, wird der Bescheid wirksam. Das bedeutet, bei möglichen Einwänden dagegen ist es wichtig, vor dieser Frist Einspruch einzulegen. Dabei muss keine bestimmte Form eingehalten werden, der Einspruch muss jedoch schriftlich erfolgen. Zudem muss klar zu erkennen sein, gegen welchen Steuerbescheid der Einspruch erhoben wird.
Wer seine Steuererklärung auf elektronischem Weg mit einer Steuersoftware oder "Mein Elster" erstellt hat, kann den Einspruch mit dem entsprechenden Formular dazu einlegen. Zusatztipp: Bei einer Nachzahlung sollte gleichzeitig mit dem Einspruch die "Aussetzung der Vollziehung" beantragt werden. Denn dann müssen die Beträge erst dann bezahlt werden, wenn alle Punkte des Einspruchs geklärt sind. Auf diese Weise können auch Säumniszuschläge vermieden werden, falls der Einspruch vom Finanzamt abgewiesen wird.
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